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Antwort von Sebastian Edathy
SPD
• 01.10.2008

(...) Internationale Verträge bedürfen nach Artikel 59, Absatz 2, des Grundgesetzes eines positiven Votums der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaft. Bevor der mit dem Abkommen angestrebte Datenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ermöglich werden kann, müssen also der Bundesrat und der Deutsche Bundestag einem noch einzubringenden Vertragsgesetz zustimmen. (...)

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