Frage an Sebastian Edathy von Anita V. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Edathy!
Seit bereits drei Jahren sind das TAG und KICK in Kraft und sollen die angespannte Betreuungssituation berufstätiger Eltern mitunter durch die Unterstützung von Kindertagespflegepersonen = Tagesmütter entschärfen.
Leider wird Bundesrecht hier in Ihrem Wahlkreis Nienburg ignoriert, sodass Eltern und Alleinerziehende zu allererst ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit nachweisen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege erhalten. Nach §24 (3) SGB VIII ist die Förderung jedoch nur abhängig von Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium und Gefährdung des Kindeswohls.
Ich frage Sie:
Wann werden Eltern in Stadt und Landkreis Nienburg, deren Kinder von Tagesmüttern betreut werden,
1. ihr Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII ausüben können?
2. keine ablehnenden Bescheide mehr erhalten mit dem Vermerk, es wäre den Eltern zumutbar, die Gesamtkosten der Kinderbetreuung aus ihrem Einkommen zu bestreiten? (Anmerkung: Die Kosten für einen Halbtagsplatz belaufen sich auf ca. 450,- Euro monatlich!)
3. nur den Elternbeitrag tragen müssen, den sie auch für einen Krippenplatz aufzubringen hätten? (Anmerkung: Der Elternbeitrag für einen Halbtagsplatz beläuft sich auf ca. 100,- Euro monatlich!)
Nach § 90 SGB VIII können Eltern nur in Form eines Kostenbeitrages, wie wir es von Krippe, Kindergarten und Hort kennen, an den Kosten beteiligt werden.
Warum wird das TAG und KICK unter anderem in Diepholz, Osnabrück, Hildesheim, Sehnde, Rotenburg / Wümme, Hemmingen, Göttingen, Braunschweig und der gesamten Region Hannover umgesetzt, und in Stadt und Landkreis Nienburg in Frage gestellt?
In Erwartung Ihrer Antwort sowie Ihres Engagements in Ihrem Wahlkreis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Anita Volk
Rehburg, 8. Oktober 2008
Sehr geehrte Frau Volk,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 4. Oktober 2008.
Das von Ihnen angesprochene Thema haben Sie nach meinen Informationen u.a. bereits persönlich mit den SPD-Abgeordneten aus dem im Nienburger Kreistag zuständigen Fachausschuss erörtert.
Daraufhin hat meines Wissens ein Gespräch mit der Verwaltung des Landkreises Nienburg stattgefunden. Dort ist man sich der Problematik bewusst.
Als nächster Schritt wird das Thema in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses des Nienburger Kreistages beraten.
Ich gehe davon aus, dass man dort die Sache klären kann, es handelt sich ohne Zweifel um die geeignete Stelle.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu der Einschätzung gelangen, dass nicht angemessen mit der Angelegenheit umgegangen wird, können Sie sich selbstverständlich gerne erneut an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy