
(...) Grund dafür ist in erster Linie, dass das Grundgesetz über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits den Datenschutz regelt. Die explizite Nennung des Datenschutzes in der Verfassung wäre daher in der Tat eher ein symbolischer Schritt. Darüber hinaus regelt das Grundrecht vorrangig das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, nicht jedoch das zwischen Bürgern und Unternehmen. (...)