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Frage von Henning H. •

Frage an Sebastian Edathy von Henning H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich habe mich nicht das erste mal mit diesem Thema beschäftigt aber etwas näherungsweise inhaltliches erst in einer Tickermeldung auf "heise.de" (http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-fordern-Stopp-des-Abkommens-zum-sensiblen-Datenaustausch-mit-den-USA--/meldung/116464) gelesen.
Ohne laienhaft juristisch zu werden fällt mir schon ein einfaches Beispiel ein, dass dieses Abkommen in (noch schlechterem) schlechten Licht erscheinen lässt: Was geschieht mit Einträgen die sich erst nach Weitergabe an die USA als falsch (read: nicht berechtigt) erweisen. Hat man dann bei Reisen in die USA lebenslang Schwierigkeiten!? Kommt gar in Arrest und muss erst seine Unschuld beweisen? (Rethorische Fragen)

Ansonsten halte ich Abkommen die vor dem Suverän geheim gehalten werden für ein _sehr_ bedenkliches Verhalten von Staats-Insitutionen. Wie verantworten Abgeordnete sowas vor dem Suverän?

MfG Henning Hucke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hucke,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 25. September 2008 zum geplanten deutsch/us-amerikanischen Abkommen bezüglich der Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, welches am 12. März dieses Jahres von Bundesinnenminister Schäuble, MdB, Bundesjustizministerin Zypries, MdB, sowie von deren US-amerikanischen Amtskollegen Chertoff und Mukasey paraphiert wurde.
Internationale Verträge bedürfen nach Artikel 59, Absatz 2, des Grundgesetzes eines positiven Votums der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaft. Bevor der mit dem Abkommen angestrebte Datenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ermöglich werden kann, müssen also der Bundesrat und der Deutsche Bundestag einem noch einzubringenden Vertragsgesetz zustimmen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird der Deutsche Bundestag, insbesondere der Innenausschuss als zuständiges Fachgremium, ausführlich über den Vertragsinhalt beraten. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die in dem von Ihnen verlinkten Artikel angesprochen werden, sind durchaus bekannt und wurden bereits vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar aufgegriffen. Den Mitgliedern des Innenausschusses wurde der paraphierte Vertragsentwurf im Übrigen am 25. März dieses Jahres zugeleitet und war bereits Gegenstand einer durchaus kritischen, aber nicht abschliessenden Erörterung im Ausschuss. Ein grundsätzliches Problem ist, dass der Bundestag letztlich nur zustimmen oder ablehnen kann. Er kann den Vertrag, da es sich um eine binationale Regierungsvereinbarung handelt, nicht ändern. Insofern ist zu hoffen, dass aufgrund begleitender Schriftwechsel die datenschutzrechtliche Problematik eingedämmt werden kann - davon wird sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages ein Bild machen, wenn der Gesetzentwurf zur Beratung und Entscheidung ansteht, was bisher - wie erwähnt - noch nicht der Fall war.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB