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Sebastian Edathy
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Frage von Jens B. •

Frage an Sebastian Edathy von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy

„Anti-Islamisierungs-Kongress“ in Köln.

Sie haben die Aktionen gegen die Veranstaltung unterstützt und die Verhinderung der Veranstaltung als Erfolg bezeichnet.

Es offen zur Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltung aufgerufen. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass friedliche Kundgebungen gegen die Gefahren der Islamisierung selbst in der Türkei schon möglich gewesen sind. Ein besonderer „Notstand“ nur aus dem Thema allein also nicht abzuleiten ist.

Womit sehen Sie diesen massiven Eingriff in unsere demokratische Gesellschaftsordnung gerechtfertigt – und was halten Sie davon, wenn man gleiche Maßstäbe auch für „links“ anlegt?

Dieses Bündnis „Köln stellt sich quer“ hat demokratisch gewählte Parlamentarier mit Bezeichnungen wie „Nazi“ und schlimmer betitelt. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Nazi“ und über welche Erkenntnisse verfügen Sie, dass sie diese Bezeichnung für angebracht halten?

Es wurde in den Medien immer von „ Gewalttätigkeiten zwischen den“ berichtet, über welche Erkenntnisse bezüglich Gewalttaten von der Seite „Pro“ verfügen Sie?

Laut Medienberichten kündigte die Hotel-Managerin Hiltrud Wendling den Rechtsextremen, die einzeln reserviert hatten, das Mietverhältnis aus besonderem Grund. In der Nacht zum Freitag sei sie von der Bundespolizei darüber informiert worden, dass sie die Zimmer an Rechtsextreme aus Europa vermietet habe.

Verfügen Sie über Erkenntnisse, die so einen „Einsatz“ der Bundespolizei rechtfertigen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borger,
Ihre Fragen von heute habe ich gelesen.

Bezüglich der ausgefallenen Veranstaltung der rechtsextremistischen Partei "Pro Köln" am vergangenen Samstag in Köln merke ich an:

1) Ich habe die "Aktionen gegen die Veranstaltung" nicht unterstützt, wie Sie schreiben. Dies, weil mich darum niemand ersucht hat. Hätte man mich darum ersucht, hätte ich die "Aktionen gegen die Veranstaltung" freilich in der Tat unterstützt, weil die Veranstaltung der Diffamierung einer Religionsgemeinschaft dienen sollte.

2) Dass ich "die Verhinderung der Veranstaltung als Erfolg bezeichnet" hätte, ist unwahr. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" schrieb am 22. September 2008 zutreffend das Folgende: "Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) sprach von einer "absolut nachvollziehbaren Entscheidung" der Kölner Polizei. Diese habe "die Sicherheit der Veranstaltung und einen gewaltfreien Ablauf nicht garantieren können"."

3) Das Versammlungsrecht steht nicht jenseits von Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit. Konkret wäre es nach Einschätzung der Kölner Polizei unverhältnismäßig gewesen, den wenigen Kundgebungs-Interessierten gewaltsam einen Weg zum Kundgebungsort zu bahnen.

Mehr zu diesem Thema auszuführen, halte ich für überflüssig. Für die Bundespolizei ist im übrigen als Dienstherr der Bundesinnenminister zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB