Bei der von Ihnen genannten Summe handelt es sich nicht um meine Einkünfte, sondern um den Bruttoumsatz meiner Kanzlei. Dieser Umsatz wird also nicht allein von mir, sondern von einem ganzen Team (inklusive angestellter Berufsträger) erwirtschaftet. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte sind zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Steuerberaterversorgung).
die von Ihnen angesprochenen Cum/Es-, Cum/Cum- und ähnlichen Geschäfte waren von vornherein rechtswidrig und somit nach geltendem Recht auch von vornherein strafbar.
Ich kann Ihnen über die Pläne der Minderheitsregierung von SPD und Grünen leider keine Auskunft geben, da sich beide Parteien zu ihren weiteren Plänen auch in Bezug auf dieses Gesetz nicht geäußert haben.
nochmals herzlichen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch.de zu dem Thema Nebentätigkeiten
Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese allgemeinen Erfahrungswerte aus der Praxis in die Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann.