Guten Tag Herr Abgeordneter. Wenn ich die Summe Ihrer Verdienste so sehe frage ich mich, wann Sie Zeit haben für „uns“ bei einem Nebeneinkommen von 7.122.511 € zu arbeiten.
wann Sie Zeit haben für „uns“ bei einem Nebeneinkommen von 7.122.511 € zu arbeiten. Das sind bei einem Stundenlohn von 200 € 35.612 Stunden die Sie für sich arbeiten. Meine Frage: wann haben Sie noch Zeit für Ihre Abgeordnetentätigkeit?
Sehr geehrter Herr V.,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag.
Bei der von Ihnen genannten Summe handelt es sich nicht um meine Einkünfte, sondern um den Bruttoumsatz meiner Kanzlei. Dieser Umsatz wird also nicht allein von mir, sondern von einem ganzen Team (inklusive angestellter Berufsträger) erwirtschaftet. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte sind zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Steuerberaterversorgung). Die Summe nach Abzug der vorgenannten Parameter dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften anderer Abgeordneter.
Die pauschale Darstellung der Nebeneinkünfte nach dem Abgeordnetengesetz verfälscht nämlich das tatsächliche Bild leider sehr. Während Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH´s und AG´s) oder Teilhaber von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG´s, GbR´s und OHG´s) und auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder von sonstigen Anstellungsverhältnissen nur ihr Geschäftsführergehalt, bzw. Ihre Tätigkeitsvergütung (nicht aber ihre Gewinnanteile) veröffentlichen müssen, müssen Selbständige und Freiberufler sowie Einzelunternehmer (auch Landwirte) ihren Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) der Bundestagsverwaltung angeben. Die dort genannte Summe ist aber in keiner Weise vergleichbar mit den Nebeneinkünften anderer Abgeordneter. Aus diesem Grund führen Freiberufler, Selbständige und Landwirte immer das Ranking der Nebeneinkünfte an und stehen damit im Fokus der Betrachtungen.
Ich unterstütze nachdrücklich die Transparenzregeln des Deutschen Bundestages, denn ich setze mich seit Anfang an sehr entschieden dafür ein, Abhängigkeiten aufzudecken und absolute Transparenz zu schaffen. Das ist wichtig für eine unabhängige Entscheidungsfindung im Deutschen Bundestag und für die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger. Leider noch nicht in vollem Maße offengelegt, welche sonstigen Abhängigkeiten bestehen, die eine freie Mandatsausübung ebenfalls beeinflussen könnten.
Was die Nebentätigkeit während des Mandats betrifft, so entspricht diese dem Rückkehrrecht zuvor angestellter oder verbeamteter Abgeordneter und ist durch das Abgeordnetengesetz gedeckt. Anders als ein zuvor angestellter/verbeamteter Abgeordneter könnte ein unternehmerisch tätiger Abgeordneter nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er nicht während des Mandats seinen Betrieb – oder wie in meinem Fall – die Kanzlei aufrechterhält.
Lassen sie mich diese Argumentation noch um eine persönliche Sichtweise anreichern. Es gilt allgemein das Verständnis, dass Bundestagsabgeordnete Experten auf ihrem Gebiet sein sollen. Viele der Abgeordneten können diese Expertise erst wahrnehmen, wenn sie sich mit entsprechend hohem Zeitaufwand in eine Thematik während ihrer Wahlperiode eingelesen und eingearbeitet haben. Die Systematik von Finanzen, speziell der Steuern, ist nicht ohne Grund eines der schwierigsten Gebiete, über die der Bundestag Entscheidungen treffen muss. Hier ist Spezialwissen aus meiner Sicht nicht einfach zu erwerben, ohne den beruflichen Hintergrund.
Der ebenfalls oftmals geäußerten Kritik, es wären nicht genug Fachleute im Parlament, wollte ich immer entschieden entgegentreten. Diese Fachkenntnisse kann meiner Überzeugung nach nur aufrechterhalten werden, wenn ein Abgeordneter während seiner Mandatsausübung sensibilisiert für die Praxis bleibt. Dies kann nicht dadurch erreicht werden, dass eine fachspezifische Nebentätigkeit zum Start der Mandatsausübung aufgegeben wird, sondern indem man ständig am Ball bleibt - das gilt gerade in der Steuergesetzgebung.
Mir ist es durch meine berufliche Tätigkeit als Steuerberater vor dem Abgeordnetenmandat, aber auch während des Mandates möglich, diese Einarbeitung und Recherche von Themen zur Beurteilung von Fragen schnell vorzunehmen. Dadurch bin ich sofort in der Lage, anstehende Gesetzesvorhaben und auch innovative Neuerungen ohne langwierige Einarbeitungszeit zu beurteilen. Diese Zeitersparnis kann ich für eine wesentliche intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag nutzen. Es ergibt sich ein wesentlich zeiteffizienteres Arbeiten mit Fokus auf das Wesentliche.
Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese allgemeinen Erfahrungswerte aus der Praxis in die Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann. Das habe ich auch von Anfang an so kommuniziert. Das war aber auch immer Grundlage der Politik der Union.
Da die Ausübung meines Mandats, ebenso wie die Tätigkeit als Steuerberater besondere Erfüllung bringt, messe ich nicht die Zeit, um meiner Arbeit gewissenhaft nachzukommen. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit meiner Aufgabe im Deutschen Bundestag mit vollem Einsatz gerecht zu werden. Diese wertvolle Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält mir zudem den Rücken frei für meine politische Leidenschaft.
Die Nebentätigkeit beeinträchtigt also durchaus nicht meine Arbeit als Abgeordneter. Das mögen sie auch aus dem Umstand ersehen, dass ich mit der Position des finanz- und haushaltspolitischen Sprechers der CSU im Bundestag noch eine herausgehobene Funktion wahrnehme und für eine ganze Reihe finanzpolitischer Themen als Berichterstatter meiner Fraktion zuständig bin - aus der Zahl meiner Reden im Bundestag. Mit mehr als 60 Reden liege ich in der aktuellen Legislaturperiode auf einem der vorderen Rednerplätze.
Herzliche Grüße
Sebastian Brehm MdB