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Sebastian Brehm
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Frage von Anja H. •

Wie stehen Sie zur Entwicklung der Cum-Ex-, Cum-Cum- u. ä. Affären u. wie wollen Sie solchen und anderen "Steuerspar-"Modellen in Zukunft Einhalt gebieten, bei denen Überreiche Schlupflöcher nutzen?

Sehr geehrter Herr Brehm,

in Ihrer Antwort vom 27.12.2024 beschreiben Sie ausführlich Ihre Leidenschaft, mit der Sie Ihre Expertise als Steuerberater in Ihre politische Tätigkeit einbringen. Ihren Erläuterungen kann ich leider nicht entnehmen, inwieweit Sie diese Expertise einsetzen, um Steuerschlupflöcher für Überreiche zu schließen, die von Möglichkeiten zur Steuerersparnis profitieren, zu denen der Großteil der Steuerzahlenden keinen Zutritt hat. Konkret wären meine Fragen: 1. Wie setzen Sie sich für Steuergerechtigkeit ein, damit die reichsten 0,1 % der Steuerzahlenden ihre tatsächlichen Steuerzahlungen nicht unter den üblichen Steuersatz absenken können, zu dem ein durchschnittlicher Steuerzahler besteuert wird? 2. Welche Ideen für Gesetzesentwürfe etc. leiten Sie aus Ihrem Fachwissen ab, die Geringverdiener dafür entschädigen, dass ihnen Steuersparmodelle faktisch nicht zur Verfügung stehen, während sie aber für die Schäden aus Cum-Ex-, Cum-Cum- u.a. mit ihren Steuern haften?

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Sehr geehrte Frau H.,

die von Ihnen angesprochenen Cum/Es-, Cum/Cum- und ähnlichen Geschäfte waren von vornherein rechtswidrig und somit nach geltendem Recht auch von vornherein strafbar. Dies ist in verschiedenen Urteilen - auch höchstrichterlich - bestätigt worden. Damit ist auch allen Behauptungen der Boden entzogen, die Täter könnten sich in einem Irrtum befunden haben oder es habe Rechtslücken oder Schlupflöcher gegeben. Die Strafverfolgungsbehörden haben also jegliche rechtsstaatliche Handhabe, derartige Fälle von Steuerhinterziehung zu verfolgen, aufzuklären und zur Anklage zu bringen. Daran arbeiten sie auch weiterhin.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021 hat der Bundestag zudem auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion eine deutliche Verlängerung von Verjährungsfristen im Zusammenhang mit diesen strafbaren Handlungen beschlossen, um zu verhindern, dass die Täter straffrei ausgehen. Dies im Übrigen gegen den hinhaltenden Widerstand unseres damaligen Koalitionspartners, der SPD, und des damaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz.

Es gibt jedoch auch eine politische Dimension dieser Geschäfte, die bis heute nicht geklärt werden konnte. Alle Versuche der politischen Aufklärung sind bislang leider an der Blockade des heutigen Bundeskanzlers Scholz und der inzwischen gescheiterten Ampelkoalition gescheitert. Herr Scholz will sich nicht an seine Rolle als damaliger Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg im Zusammenhang vom Cum/Ex-Geschäften der dortigen Warburg-Bank erinnern können. Nachgewiesen werden konnten Gespräche von Scholz mit dem damaligen Vorstandssprecher der Warburg-Bank, deren Thema laut des Bankvorstandssprechers auch in Rede stehende Steuernachforderungen wegen Cum/Ex-Geschäften war. 

Herr Scholz aber hat dem Bankvorstand nicht etwa den Weg zur Selbstanzeige gewiesen, sondern verwies auf den Finanzsenator, der heute als Erster Bürgermeister dem dortigen Senat vorsteht. In der Folgezeit zog die Hamburger Finanzbehörde ihre Forderung zurück. Ein tatsächlicher Rückfluss wurde jedoch vom Bundesfinanzministerium unter dem damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durch Weisung gestoppt. Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium wurde übrigens von Scholz unmittelbar nach dessen Übernahme des Finanzministeriums im Jahr 2022 in den einstweiligen Ruhestand geschickt.

Auch der Versuch, Aufklärung über einen Bundestagsuntersuchungsausschuss zu bekommen, hat bislang nicht zum Ziel geführt. Die inzwischen gescheiterte Ampelkoalition missbrauchte in noch nie dagewesener Weise ihre parlamentarische Mehrheit, um ein parlamentarisches Minderheitenrecht auszuhebeln und so den Start des von CDU und CSU durchgesetzten Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Cum-Ex-Skandals zu verhindern. 

Ich frage mich bis heute: Was wusste man in dieser Koalition, das so gefährlich für den damaligen Ersten Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler ist, dass man ihn sogar durch Unterdrückung von Minderheitenrechten schützen muss. Die Mischung aus Widersprüchen und angeblichen Erinnerungslücken bei Scholz in Sachen Warburg-Bank und Cum/Ex-Geschäfte schreit jedenfalls weiter nach rückhaltloser Aufklärung. 

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm MdB

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