Das größte davon wäre ein potentielles Scheitern des Prozesses - ein größerer Triumph für die AfD wäre kaum vorstellbar und würde dem Rechtsradikalismus noch mehr Auftrieb geben.
Im Hinblick auf ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gilt es aber zu bedenken, dass dies zu Recht und zum Schutz der Demokratie hohe Hürden hat. Der Ausgang eines solchen Verfahrens kann nicht vorhergesagt werden.
Wenn wir einen Verbotsprozess auf den Weg bringen, dann birgt das immer auch die Gefahr, dass er nicht erfolgreich ist.
Es wäre die Aufgabe der kommunalen Ebene (Gemeinde-, Stadt-, Kreisräte), darauf zu drängen, dass die Bauhöfe sensibler mit der Pflege ihrer Freizeitwege umgehen und sich hier mehr Gedanken machen. I
Im Landtag haben wir in der grünen Fraktion einhellig beschlossen, keinem AfD-Antrag oder anderen politischen Initiativen der AfD zuzustimmen, und daran halten wir uns.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht.