Sehr geehrte Frau Weingand, wann ist mit der Einführung des Mehrstaatigkeit zu rechnern? Gilt das neue Gesetz dann auch für Personen welche schon im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind?
Lieber Herr K.,
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht. Mit einem in Kraft treten ist also erst nach der Sommerpause zu rechnen. Das Gesetz gilt dann auch für Personen welche schon im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind.
Wir freuen uns über diesen Entwurf, denn wir sind der Meinung, ein modernes Einwanderungsland braucht ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht. Deutschland folgt mit der Verkürzung der Einbürgerungsfristen dem internationalen Trend. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich auch früher einbürgern lassen können. Das stärkt die Bindung an Deutschland und damit auch an Deutschland als attraktives Einwanderungsland. Denn in Deutschland leben 11 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, viele von Ihnen länger als 5 Jahre. Die Forschung zeigt: Der frühere Zugang zur vollen Staatsbürgerschaft gibt den Menschen Sicherheit, fördert ihre Motivation und wirkt sich positiv auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und ihrem Einkommen aus. Und wir brauchen das alle: Menschen, die arbeiten (wir brauchen jährlich ca. 400 000 Arbeitskräfte aus Zuwanderung), Menschen die gerne hier leben und mit ihrem Einsatz und ihrem Engagement und ihren Steuern etwas zur Gesellschaft beitragen. Und sie vielfältig und bunt machen. Deutschland folgt außerdem mit dem Doppelpass einem globalen Trend. Von 190 Staaten akzeptieren 78 % einen Doppelpass für Einwander*innen und/oder Auswander*innen.
So, damit hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße aus Schwabach,
Ihre Sabine Weigand