Frage von Max G. • 03.11.2009
Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP
(...) die Parteien des Koalitionsvertrages haben unter anderem vereinbart, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu beschränken. Dem wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - das Bundeskriminalamt untersteht dem Bundesministerium des Innern - aufrgrund einer Absprache zwischen der Generalbundesanwältin und dem Bundesministerium der Justiz Rechnung getragen. (...)