Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Ingrid R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
es gibt, zurecht, in Deutschland den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Können Sie sich einen Straftatbestand ("bewusste und vorsätzliche Wählertäuschung", "Verschwörung gegen den Wähler", ...) vorstellen, der es ermöglicht gegen Politiker vorzugehen, die sich mit eindeutigen Wahlversprechen, an deren Umsetzung man diese Politiker sogar namentlich festmachen solle, an die Regierung gemogelt haben?
Wäre es Ihrer Meinung nach der Demokratie dienlich, wenn man dreisten Wählerbetrug bei Wahlen, zum Straftatbestand erklärt?
Sollten, Ihrer Ansicht nach, Politiker, die sich durch dreisten Wählerbetrug an die Regierung gemogelt haben, überhaupt noch verantwortliche politische Ämter wahrhehmen dürfen?
Wenn es keine Gesetze in dieser Richtung gibt, werden Sie welche vorbereiten, um Wählerbetrug einzudämmen?
Sprechen Sie Politikern, die durch Wählerbetrug gewählt wurden, die moralische Legitimation für ihr Amt zu?
Dr.Ingrid Reimann