Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Tobias A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
seit 30. April 2007 gibt es eine EU-Vorschrift über die Haftung für Umweltschäden ausschließlich nach dem Verursacherprinzip.
Ich gehe davon aus, daß diese Richtlinie fristgemäß auch schon in bundesdeutsches Recht umgesetzt ist.
Autofahrer, Planer, und Unternehmer sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden in zu erwartender Höhe abdeckt.
Die Haftungsgrenze für die kommerziellen und privatwirtschaftlichen Betreiber einer der gefährlichsten Technologien überhaupt, nämlich von Atomkraftwerken, liegt momentan bei 2,5 Mrd. Euro. Wie wir aber durch Tschernobyl gelernt haben, sind im schlimmsten Schadensfall weit höhere Kosten zu erwarten.
Mit welcher Berechtigung stellt der Gesetzgeber ausgerechnet die Betreiber dieser gefährlichen Technologie von der angemessenen Haftungsvorsorge frei?
Für eine ehrliche und verständliche Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Alber