
(...) April 2004 (1 StR 466/03) entschieden; Dennoch würde das Mitsichführen von Cannabis (ob im PKW oder nicht) gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, eine strafrechtliche Verfolgung wäre dann auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes möglich. In der Praxis käme es sicher auf die mitgeführte Menge von Cannabis an. Bei nicht geringen Mengen könnte man argumentieren, dass der Fahrer sein Fahrzeug zur Begehung einer Straftat eingesetzt hat und daher charakterlich ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. (...)