Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Ingo L. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Bätzing,
auf der Internetseite "www.wen-waehlen.de" haben Sie sich zu ein paar Themen geäußert, und zwar genau so, wie man es als Politiker eben macht. Man möchte sich ja schließlich alle Optionen offen halten!
Dazu hätte ich doch mal eine Frage
Sie antworten auf die Frage, welche Werte und Ziele Ihnen besonders wichtig sind, u.a. folgendes: "Gerechtigkeit und Solidarität".
Meine Frage lautet:" Was ist das für eine Gerechtigkeit, wenn man für den bloßen Besitz von Cannabis den Führerschein entzogen bekommen kann? Und dabei ist es egal, ob man gerade am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, oder sich auf einer Party aufhält. Probleme mit der Führerscheinstelle sind sicher, man könnte ja öfters konsumieren! Warum bekommen Leute, die Alkohol in Ihrem Fahrzeug transportieren oder auf einem Volksfest Alkohol konsumieren eigentlich keine Probleme mit der Führerscheinstelle? Können die nicht öfters konsumieren? Wo ist da die Gerechtigkeit? Alkohol darf jeder besitzen und transportieren, ohne Probleme zu bekommen. Bei Cannabis bekommt man schon Probleme, wenn man Abseits des Straßenverkehrs mit einer geringen Menge erwischt wird. Natürlich ist es absolut richtig, dass man bestraft wird, wenn man unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt. Das ist beim Alkohol ja auch so, und schließlich dient es unserer Sicherheit! Aber wieso bekommt man Probleme für den reinen Besitz von Cannabis? Finden Sie das wirklich gerecht? Und wo genau liegt der Grund für diese "Gerechtigkeit"?"
Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen und bedanke mich mal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen!
I. Lenz
Sehr geehrter Herr Lenz,
Gerechtigkeit bedeutet, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Alkohol ist - im Gegensatz zu Cannabis - keine Droge, deren Besitz oder Handel strafbar ist. Wie jede strafrechtliche Norm stellt das Betäubungsmittelgesetz solche Verhaltensweisen unter Strafe, die vom Gesetzgeber für besonders schädlich gehalten werden. Dazu gehört nun einmal der Anbau, der Besitz und der Handel von Cannabis. Für Alkohol hat der Gesetzgeber dies bisher nicht so gesehen. Beide Substanzen können in dieser Hinsicht also nicht einfach gleichgesetzt werden. Daher werden Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz mag manchem vielleicht hart erscheinen; aber gerecht ist sie.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing