(...) Sofort kehrten die Eheleute in die Zugewinngemeinschaft zurück. Diese Regelung diente also letztlich der Umgehung der Versteuerung von Schenkungen über dem Freibetrag. Dies wurde von den Gerichten aber als zulässig anerkannt, weil auch andere Gründe für diese Konstruktion vorhanden waren. (...)
(...) Sie beziehen sich auch auf das Beispiel der Niederlande, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum zwar gesetzlich nicht erlaubt ist, aber in sehr engen Grenzen geduldet wird. Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik. (...)
(...) Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit sind ein wichtiges drogen- und suchtpolitisches Problem. Besonders gegenüber Schlaf- und Beruhigungsmitteln sind problematische Einstellungen und Verhaltensweisen bei Risikogruppen wie Frauen und älteren Menschen festzustellen, Langzeitrisiken werden unterschätzt. Hier gilt es, auf das Problem aufmerksam zu machen und die Situation durch Aufklärung bei Patienten und Ärzten zu verbessern. (...)
(...) Mir liegt unter anderem auch deshalb an der Reduzierung des Tabakkonsums, weil der Konsum von Cannabis fast immer mit dem von Tabak und oft mit dem von Alkohol verbunden ist. Die Gesundheitsrisiken beim Mischkonsum sind oft höher als der Konsum einzelner Substanzen. Man sollte mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums ablenken: 240.000 Menschen in Deutschland sind Cannabisabhängig, d.h. (...)
(...) Dass Hinweise auf verunreinigtes Cannabis, vor allem im Internet, im Umlauf sind, ist mir bekannt. Diese Verunreinigungen bergen ein zusätzliches Risiko für die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen. (...)
(...) April 2004 (1 StR 466/03) entschieden; Dennoch würde das Mitsichführen von Cannabis (ob im PKW oder nicht) gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, eine strafrechtliche Verfolgung wäre dann auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes möglich. In der Praxis käme es sicher auf die mitgeführte Menge von Cannabis an. Bei nicht geringen Mengen könnte man argumentieren, dass der Fahrer sein Fahrzeug zur Begehung einer Straftat eingesetzt hat und daher charakterlich ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. (...)