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Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 23.07.2024

Wird eine kommunale Straße erneuert, profitieren in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – auch durch eine Wertsteigerung. Es ist daher gerecht, diese angemessen an den Kosten zu beteiligen, statt die Kosten komplett auf die Allgemeinheit umzulegen, wie es der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion gefordert hat

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