
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage nach der Ursache der Gesetzesänderung die Zielrichtung der Änderung des Ehrensoldgesetzes erläutern.
Sabine Bätzing-Lichtenthäkler
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage nach der Ursache der Gesetzesänderung die Zielrichtung der Änderung des Ehrensoldgesetzes erläutern.
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.
Wird eine kommunale Straße erneuert, profitieren in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – auch durch eine Wertsteigerung. Es ist daher gerecht, diese angemessen an den Kosten zu beteiligen, statt die Kosten komplett auf die Allgemeinheit umzulegen, wie es der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion gefordert hat
Das universitäre Studienangebot im Fach Rechtswissenschaft konzentriert sich in Rheinland-Pfalz auf die Johannes Gutenberg-Universität und die Universität Trier.
Neben sicherlich kommunikativen Fehler im täglichen politischen Handeln, herscht meines Erachtens eine große Verunsicherung in der Bevölkerung.