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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Sandra B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Sandra B. bezüglich Gesundheit

Stichwort Cannabis

Liebe Frau Bätzing,

mit Interesse habe ich ihre Antworten gelesen. Mir stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist die 5-10% der Bevölkerung zu kriminalisieren, die mehr oder weniger regelmäßig Cannabis konsummieren. Als Volksvertreter im Parlament sollten sie die Interessen der Bevölkerung vertreten. Dies bedeutet auch, dass Gesetze keinen absoluten Charakter haben, sondern auch den Veränderungen der Gesellschaft folgen müssen. Einen besonderen Charme hat die niederländische Form der "Duldung": Hier befürwortet die staatlichen Organe nicht z.B. den Konsum "leichter" Drogen sondern er gesteht den Bürgern diesen Konsum zu, ohne zu kriminalisieren. Das gleiche könnte man auch für Alkohol und Tabak in Anspruch nehmen. Letztendlich ist das Leben voller Risiken und Erwachsene müssen diese Risiken erkennen und für sich bewerten können. Ich wünsche mir eine Politik, die mehr auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen setzt und nicht versucht alle Lebensbereiche der Bürgerinenn und Bürger zu regeln. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wieviele ihrer ehemaligen JUSO Genossen lt. Betäubungsmittelgesetz kriminell sind? Das Betäubungsmittelgesetz bedarf einer Überarbeitung, dass die Verbote nichts bewirken zeigt die hohe Anzahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland. Oder glauben Sie, dass sie mit Hilfe solcher Gesetze eine drogenfreie Gesellschaft schaffen können? Ich stimme zu, dass Heranwachsende einen besondern Schutz bedürfen. Als Erwachsener brauche ich keine staatlichen Organe, die mir vorschreiben, ob ich abends lieber 2 Gläser Wein oder einen Joint zu mir nehme. Verbote stärken nur die Illegalität und den Schwarzmarkt und letztlich sogar das organisierte Verbrechen. Bestes Beispiel war die Zeit der Prohibition in den USA.

Viele Grüße
Sandra Bastian

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bastian,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gern antworte. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums insbesondere im Jugendalter kommt eine Legalisierung von Cannabis nicht in Betracht. Die Bundesregierung wird an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil Cannabis nicht als harmlose Droge angesehen werden kannn. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt.

Sie beziehen sich auch auf das Beispiel der Niederlande, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum zwar gesetzlich nicht erlaubt ist, aber in sehr engen Grenzen geduldet wird. Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik. So hat der Rat der Europäischen Union am 25. Oktober 2004 - nach langjährigem Widerstand der Niederlande - einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels angenommen (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8). Danach ist in den einschlägigen Gesetzen der Mitgliedstaaten u.a. für den Handel mit geringen Mengen von weniger gefährlichen ("weichen") Drogen eine Mindesthöchststrafe von 1 bis 3 Jahren vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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