(...) Alle Personen, die sich absondern müssen, erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bescheinigung, aus der die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgehen. (...)
(...) Mit den Verordnungen zur Neu- und Wiederaufnahme von pflegebedürftigen Menschen in der Fassung vom 20. Mai 2020 hat die Landesregierung es wieder ermöglicht, dass Angehörige ihrepflegebedürftigen Angehörigen in den Einrichtungen besuchen (...)
Bezüglich der Geeignetheit des Tragens von textilen Mund-Nasen-Bedeckungen
möchte ich auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen des
Robert-Koch-Institutes verweisen. Dieses geht davon aus, dass
Mund-Nasen-Bedeckungen ein zusätzlicher Baustein sein können, um die
Ausbreitungsgeschwindigkeit des COVID-19 Erregers zu verlangsamen und
Risikogruppen vor Infektionen zu schützen