Warum haben Sie und Ihre Partei den Vorschlag der AfD zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Bürger und Steuerzahler abgelehnt?
Quelle:
https://landtag-rheinland-pfalz.media.video.taxi/watch/7XImPJaLhC9w ab 3 Std 19 Min.
Außer in Rheinland-Pfalz, werden in keinem anderen Bundesland wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben, die eine beträchtliche finanzielle Belastung für die Bürger darstellen.
Die AfD-Fraktion hat, der oben angeführten Quelle zu Folge, einen Antrag im Landtag zur Abschaffung dieser Ausbaubeiträge gestellt.
Warum hat die SPD geschlossen gegen diese finanzielle Entlastung der Bürger gestimmt?
Gerade unter Führung Ihrer Partei wurden in den letzten Jahren hunderte Millionen Steuergelder vergeudet z.B. am Nürburgring, Schlosshotelaffäre und, und ....
Ihre "Diäten" haben sie sich in den letzten 2 Jahren um über 10% erhöht, also aktuell über 700€ mehr monatlich. Quelle: Homepage Landtag
Gleichzeitig lehnen sie eine Entlastung (Wegfall der Ausbaubeiträge) der Bürger, die dies bezahlen müssen, als einziges Bundeland ab!
Haben Sie diesen Antrag abgelehnt, nur weil er von der AfD kam?
Sehr geehrter Herr C.,
lassen Sie mich zunächst betonen, dass der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz weder die Einstellung der SPD-Landtagsfraktion zum Thema, noch den Grundgedanken der Gerechtigkeit hinter den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen ändert.
Denn: Wird eine kommunale Straße erneuert, profitieren in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – auch durch eine Wertsteigerung. Es ist daher gerecht, diese angemessen an den Kosten zu beteiligen, statt die Kosten komplett auf die Allgemeinheit umzulegen, wie es der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion gefordert hat.
Auch erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke nicht mit den Kosten alleine gelassen werden, da die Allgemeinheit durch den Gemeindeanteil am Ausbau ohnehin beteiligt ist. Bereits heute werden zwischen 20 und 70 Prozent der Ausbaukosten über Steuermittel finanziert.
Hinzu kommt, dass eine unzumutbare Belastung durch die Beitragserhebung auch nach geltendem Recht vermeidbar ist. Die vorherige Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Mai 2020 entschieden, ab dem Jahr 2024 grundsätzlich wiederkehrende Beiträge zu erheben. Durch den Verzicht auf einmalige Beiträge werden erhebliche Belastungen einzelner vermieden und durch das Abgabenrecht stehen durch Ratenzahlungen und Stundungen bis hin zum Erlass der Beitragsschuld hinreichende Möglichkeiten zur Milderung individueller Härten zur Verfügung.
Hinzu kommt, und auch diesen Punkt möchte ich betonen, dass Rheinland-Pfalz mit den flächendeckenden wiederkehrenden Beiträgen sicherstellt, dass die Entscheidung über eine Sanierung der Straße weiter durch die Kommunen selbst getroffen wird. Sie behalten somit die Planungshoheit über ihre Infrastruktur. Durch Abschaffung der Beiträge würde den Kommunen eine autonome Finanzierungsmöglichkeit genommen und sie wären dann ausschließlich von den Zuweisungen des Landes abhängig.
Beste Grüße
Sabine Bätzing-Lichtenthäler