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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Ozan C. •

Werden sie sich für die Ausweitung des integrierten Bachelor of Laws auch für auswärtige Studierende einsetzen?

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler,wir haben hier eine Petition für die integrierten Bachelor und Master of Laws (openpetition.de/!llb).
In Rheinland-Pfalz soll es ja bald den integrierten Bachelor of Laws geben. In unserer Petition haben wir 170 Unterschriften mit der wir uns die Anerkennung der Leistungen (insbesondere der Schwerpunktbereiche) wünschen, die nicht nur in Rheinland-Pfalz erbracht wurden.
Auch möchten wir, dass dieser Bachelor rückwirkend nach endgültigem Nicht-Bestehen des Examens verliehen wird und dass sich auch Studierende aus anderen Universitäten sich nach endgültigem Nicht-Bestehen des Ersten Juristischen Examens in diesem Studiengang einschreiben können.
Weitere Punkte sind auf der Petitionswebsite aufgelistet.
Können Sie diese Punkte bitte in das Gesetzesvorhaben mitaufnehmen?Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Frage! 
Das universitäre Studienangebot im Fach Rechtswissenschaft konzentriert sich in Rheinland-Pfalz auf die Johannes Gutenberg-Universität und die Universität Trier. Der integrierte Bachelor of Law (LL.B) wird in Deutschland derzeit nur vereinzelt an Universitäten angeboten. Dazu gehört seit dem Wintersemester 2023/2024 die Universität Trier in Rheinland-Pfalz, die einen eigenständigen Studiengang neben dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss „Erste Juristische Prüfung“ anbietet.

Ausgehend Ihrer Fragestellung definieren wir auswärtige Studierende als Studierende, die bisher an einer anderen Universität studieren. Diese Entscheidung obliegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Universität. In Rheinland-Pfalz hat die Universität Trier dies in ihren FAQ wie folgt beantwortet (FAQs Bachelor Studiengang (uni-trier.de))

Insofern besteht bereits an der Universität Trier die Möglichkeit des integrierten Bachelor of Law auch für auswärtige Studierende. Zudem ist es möglich einzelne bereits absolvierte Prüfungen anerkennen zu lassen. Dies muss jedoch im Einzelfall abgeklärt werden. Grundsätzlich gilt die Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft der Universität Trier (FPO_Bachelor_1F_LLB_Lesefassung_Homepage.pdf (uni-trier.de)) vom 6.3.2023.  

 

Beste Grüße

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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