
(...) Das Urteil lässt aber die Möglichkeit zu, ein unbemanntes oder nur mit Terroristen besetztes Flugzeug mit militärischen Mitteln bekämpfen zu können, wenn zuvor das Grundgesetz geändert und die Bundeswehr damit in diesem speziellen Fall zum Einsatz im Innern ermächtigt wird. (...) Diese bedeutet allerdings keine Ermöglichung eines generellen Einsatzes der Bundeswehr im Innern. (...)