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Frage von Veith W. •

Frage an Rolf Kramer von Veith W. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Kramer,

ich mache mir, als "Staatsbürger in Uniform", Gedanken über die aktuelle Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und den Abschuss von entführten Flugzeugen.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Meinen Sie, dass die Trennung zwischen Polizei und Militär aufgeweicht beziehungsweise abgeschafft werden sollte? Das würde ja dann bedeuten, dass die Bundeswehr "Kampfeinsätze" im Inland zu bewältigen hätte.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich es sehr gut finde, dass Sie sich selbst ein Bild von der Lage der deutschen Truppen in Afghanistan gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Veith Witt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Witt,

vielen Dank für Ihre Mail vom 18. September 2007.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2006 die Auffassung der SPD bekräftigt, dass ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inneren verboten ist. Diese Auffassung teile ich voll und ganz. Dem Bund ist ein Kampfeinsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen weder bei der Bekämpfung "besonders schwerer Unglücksfälle" noch bei einem "überregionalen Katastrophennotstand" erlaubt. Die Hilfe, die die Streitkräfte den Bundesländern in solchen Fällen sowie bei Naturkatastrophen leisten dürften, dürfen nicht von qualitativ anderer Art sein als diejenigen der Polizeikräfte der Länder.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann auch in Zukunft die Bundeswehr nur zur Landesverteidigung oder im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt werden. Darüber hinaus gehende Forderungen, die Bundeswehr auch zu polizeilichen Ausgaben einzusetzen, sind von den Richtern ausgeschlossen worden.

Das Urteil lässt aber die Möglichkeit zu, ein unbemanntes oder nur mit Terroristen besetztes Flugzeug mit militärischen Mitteln bekämpfen zu können, wenn zuvor das Grundgesetz geändert und die Bundeswehr damit in diesem speziellen Fall zum Einsatz im Innern ermächtigt wird.

Diese bedeutet allerdings keine Ermöglichung eines generellen Einsatzes der Bundeswehr im Innern. Wer zu Lasten der Bundeswehr die Polizeikräfte auf Länderebene reduzieren will, um Kosten zu sparen, muss das Grundgesetz an entscheidender Stelle ändern. Damit verändert sich aber auch das Gesicht dieser Republik. Und dafür wird die SPD nicht ihre Zustimmung geben.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer