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Patrick Schnieder
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Frage von Sascha K. •

Wie bewerten Sie die Auswirkungen des Antrags auf den Wahlkreis Bitburg, insbesondere auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und sehen Sie Konflikte mit dem Grundgesetz oder europäischem Recht?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

als Abgeordneter für den Wahlkreis Bitburg vertreten Sie eine Region im Dreiländereck, die von engen Verbindungen zu Belgien und Luxemburg geprägt ist. Am 29. Januar 2025 wurde im Bundestag ein Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen, der nur mit Unterstützung der AfD eine Mehrheit fand. Viele Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis fragen sich, welche Auswirkungen diese neuen Maßnahmen auf unsere Region haben könnten, insbesondere auf den grenzüberschreitenden Verkehr und mögliche humanitäre Verpflichtungen. Zudem gibt es Bedenken, ob die beschlossenen Maßnahmen mit dem Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar sind. Ich/meine Familie kommen selbst aus dem Wahlkreis Bitburg und bitte Sie um eine Einschätzung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

durch unsere Vorschläge würde sich an der aktuellen Lage in den Grenzregionen nichts ändern. Die bestehenden und von der Ampel eingeführten Grenzkontrollen sollen lediglich in gleicher Weise fortgeführt werden. Ich bin auch kein Fan von Grenzkontrollen und mir wäre es lieber, wenn sie heute statt morgen überflüssig wären. Solange es auf europäischer Ebene keine Lösungen gibt, der Außengrenzschutz nicht funktioniert und das Asylsystem derart dysfunktional ist, sehe ich jedoch keine Alternative. Diese Erkenntnis ist bitter, gehört aber zur Wahrheit dazu. Ich bin der Überzeugung, dass sich durch unsere Vorschläge zur Begrenzung der Migration (die von Ländern wie Frankreich, Dänemark, den Niederlanden oder Italien bereits umgesetzt werden) auf europäischer Ebene ein neues Momentum und damit die Chance für eine europäische Lösung für die Probleme bei der Migration ergeben kann. 

Sie weisen zudem auf Bedenken hin, dass unsere Vorschläge nicht mit dem Grundgesetz und Europarecht vereinbar sind. Ich teile diese Bedenken nicht. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat in einem Interview mit der NZZ (https://www.nzz.ch/international/asylrecht-grenzzurueckweisungen-laut-verfassungsrechtler-papier-geboten-ld.1847527) eine, wie ich finde, zutreffende und aufschlussreiche Bewertung abgegeben: 

„[…] Zurückweisungen an den Grenzen seien nicht nur möglich, sondern sogar geboten. Auch die europäische Integration kenne Schranken, und zwar dort, wo Kernbereiche der nationalen Souveränität betroffen seien. Das sei hier der Fall. Im Übrigen sei Dublin III gerade mit dem Ziel geschaffen worden, eine europäische Binnenmigration zu verhindern. «Die deutsche Rechtslage ist eindeutig», so Papier weiter. «Wer aus einem sicheren Drittstaat anreist, dem ist die Einreise zu verweigern.» Das europäische Recht stehe dem nicht entgegen. «Es gibt zwar einen Anwendungsvorrang für Europarecht gegenüber deutschem Recht, auch deutschem Verfassungsrecht, aber auch dieser hat Grenzen», erklärt der 81-Jährige. EU-Recht dürfe das nationale Recht nicht aushöhlen. «Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union stösst auf verfassungsrechtliche Integrationsschranken.» EU-Rechtsakte, aber auch Rechtsprechungsakte europäischer Gerichte dürften nicht wesentliche Strukturen des Grundgesetzes aushöhlen, die für die Identität der Verfassung ausschlaggebend seien oder sie prägten. «Das hat auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben», betont Papier und führt aus: «Deutschland kann in meinen Augen europarechtlich nicht gezwungen werden, jeder Person auf der Welt, die an seinen Grenzen angibt, Asyl beantragen zu wollen, die Einreise zu gewähren. Das würde den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands antasten.» Papier verweist zudem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. In diesem Artikel steht sinngemäss, dass die einzelnen Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit selbst zuständig blieben. Der Gedanke ist derselbe wie jener in der vom CDU-Chef und Oppositionsführer Friedrich Merz geforderten Ausrufung einer «nationalen Notlage».

Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter. 

Mit freundlichen Grüßen 

Patrick Schnieder 

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