Wie vereinbaren Sie es mit ihrem Gewissen, dem "5-Punkte-Plan Migration", dessen Inhalte gegen das Grundgesetz und EU-Recht verstoßen, zusammen mit den Faschisten der AfD im Bundestag zuzustimmen?

Sehr geehrter Herr V.
Ihre Einschätzung, dass die Vorschläge des 5-Punkte-Plans verfassungs- und europarechtswidrig sind, teile ich nicht. Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus einem Interview der NZZ (https://www.nzz.ch/international/asylrecht-grenzzurueckweisungen-laut-verfassungsrechtler-papier-geboten-ld.1847527) mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier:
„[…] Zurückweisungen an den Grenzen seien nicht nur möglich, sondern sogar geboten. Auch die europäische Integration kenne Schranken, und zwar dort, wo Kernbereiche der nationalen Souveränität betroffen seien. Das sei hier der Fall. Im Übrigen sei Dublin III gerade mit dem Ziel geschaffen worden, eine europäische Binnenmigration zu verhindern. «Die deutsche Rechtslage ist eindeutig», so Papier weiter. «Wer aus einem sicheren Drittstaat anreist, dem ist die Einreise zu verweigern.» Das europäische Recht stehe dem nicht entgegen. «Es gibt zwar einen Anwendungsvorrang für Europarecht gegenüber deutschem Recht, auch deutschem Verfassungsrecht, aber auch dieser hat Grenzen», erklärt der 81-Jährige. EU-Recht dürfe das nationale Recht nicht aushöhlen. «Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union stösst auf verfassungsrechtliche Integrationsschranken.» EU-Rechtsakte, aber auch Rechtsprechungsakte europäischer Gerichte dürften nicht wesentliche Strukturen des Grundgesetzes aushöhlen, die für die Identität der Verfassung ausschlaggebend seien oder sie prägten. «Das hat auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben», betont Papier und führt aus: «Deutschland kann in meinen Augen europarechtlich nicht gezwungen werden, jeder Person auf der Welt, die an seinen Grenzen angibt, Asyl beantragen zu wollen, die Einreise zu gewähren. Das würde den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands antasten.» Papier verweist zudem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. In diesem Artikel steht sinngemäss, dass die einzelnen Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit selbst zuständig blieben. Der Gedanke ist derselbe wie jener in der vom CDU-Chef und Oppositionsführer Friedrich Merz geforderten Ausrufung einer «nationalen Notlage».
Nach vielen Gesprächen mit Landräten, Bürgermeistern, aber auch Privatpersonen aus meinem Wahlkreis stelle ich zudem fest, dass die Aufnahmekapazität von Staat und Gesellschaft erschöpft sind. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt das Level der Ausländergewaltkriminalität sehr deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg verdeutlichen eine neue Dimension der Gewalt. Die aktuelle Migrationspolitik gefährdet die Sicherheit in Deutschland und das Vertrauen in den Staat. Laut aktuellen Umfragen unterstützen zwei Drittel der Gesellschaft den 5-Punkte-Plan der CDU. Ich kann es nicht länger mit meinem Gewissen vereinbaren, eine Migrationspolitik, die vom ganz überwiegenden Anteil der Menschen abgelehnt wird und die dazu führt, dass der Staat seiner Schutzfunktion nicht mehr adäquat nachkommt, fortzuführen.
Wir haben unsere Vorschläge vorab den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP übersandt und um Zusammenarbeit in der Sache gebeten. Von Seiten der SPD und der Grünen gab es keine Bereitschaft zu Gesprächen in der Sache. Der AfD haben wir unsere Vorschläge vorab nicht übersandt. Folglich gab es keine Zusammenarbeit mit der AfD und dies gilt auch für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder