Frage von Jana B. • 05.12.2024
Antwort ausstehend von Nicole Bauer FDP
Ich halte die bestehenden Jugendschutzgesetze für ausreichend und würde sie weder lockern noch verschärfen.
Die Betäubungslose Ferkelkastration ist in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2021 verboten. Das Tierschutzgesetz wird derzeit novelliert.
Ein sofortiges Verbot ist rechtlich nicht umsetzbar, da die EU die ausschließliche Zuständigkeit hat.
Die bisherige Form der Richtlinie würde für die Wahrung von Menschenrechten, Arbeitsstandards und Umweltschutz mehr Schaden anrichten, als Besserungen bringen.
Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.