
(...) Einerseits dient das Gesetz - wie schon beschrieben - der Vereinheitlichung der Rechtsgrundlage. (...) Und ja, die gesetzliche Regelung, wie wir sie beschlossen haben, ist ein sinnvolles Instrument der Strafverfolgung. (...)
Tobias Koch
(...) Einerseits dient das Gesetz - wie schon beschrieben - der Vereinheitlichung der Rechtsgrundlage. (...) Und ja, die gesetzliche Regelung, wie wir sie beschlossen haben, ist ein sinnvolles Instrument der Strafverfolgung. (...)
(...) Abschließend weise ich darauf hin, dass wir Anfang November letzten Jahres ebenso beschlossen haben, die Palliativ- und Hospizversorgung auszubauen und zu stärken, indem wir sowohl für die stationäre wie auch die ambulante Hospizarbeit bessere Fördermöglichkeiten eröffnet haben. Die Würde Schwerstkranker und Sterbender zu achten ist eine herausragend wichtige Aufgabe einer menschlichen Gesellschaft. (...)
(...) Meine Position, dass aufgrund des erhöhten Absprache- und Kooperationsbedarfs ein Wechselmodell die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kooperation voraussetzt, wird von belgischen Studien unterstützt, in die 2000 geschiedene Eltern aus Flandern und 700 ihrer gemeinsamen Kinder einbezogen wurden. (Sodermans, Katrien, Parening apart together. (...)
(...) Meine Meinung zum Thema Vorratsdatenspeicherung hat sich nicht geändert. Die gesetzliche Grundlage zur Speicherung von Kommunikationsinhalten ist durch das Telekommunikationsgesetz und die Strafprozessordnung klar und eindeutig normiert. § 113b Abs. (...)
Sehr geehrter Herr Möhle,
(...) Die Vorratsdatenspeicherung umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten; niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails oder Telefonaten fest. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellenangaben. (...)