Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Matthias S. •

Frage an Nadine Schön von Matthias S.

Hallo Nadine,

Vielen Dank für deine "ausführliche" Antwort. Generell klingt deine Antwort wie eine Pressemitteilung. Ich kenne die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu genüge, die du wahrscheinlich einfach aus einer parteiinternen Vorlage raus kopiert hast.
Dabei schreibst du auch, dass du es für ein sinnvolles Instrument der Strafverfolgung hältst. Bitte sei so nett und begründe mir mal im Detail auf welche Erkenntnisse du diese Annahme stützt.
Es ist nämlich so, dass alle bisher durchgeführten unabhängigen Studien gezeigt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung genau GAR NIX bringt. Selbst als wir in Deutschland die letzte Vorratsdatenspeicherung hatten, wurden nicht mehr Straftaten aufgeklärt oder gar verhindert. Und gegen Terror bringt die VDS noch weniger. Bestes Beispiel ist hier Frankreich!! Frankreich hat eine viel weitreichendere Vorratsdatenspeicherung als Deutschland. Und das am häufigsten Zitierte Argument für die Vorratsdatenspeicherung ist die Terrorabwehr. Doch obwohl Vorratsdatenspeicherung in Frankreich so weitreichend ausgebaut ist, konnten die Anschläge am 13.11. nicht verhindert werden. Deshalb nochmal: Wieso ist es so sinnvoll ALLE Bürger eines Staates ohne konkreten Verdacht zu überwachen, wenn diese Überwachung überhaupt nichts bringt.
Ich empfehle dir dazu folgenden Spiegel-Artikel:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/paris-anschlag-wieso-massenueberwachung-keine-loesung-ist-a-1063496.html

Ich bin auf deine Antwort gespannt.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlich,

ich hatte angemerkt, dass diese Debatte sachlicher geführt werden sollte. Dies sollten auch Sie bitte in Ihren Ausführungen beherzigen!

Einerseits dient das Gesetz - wie schon beschrieben - der Vereinheitlichung der Rechtsgrundlage. Bis dato lag die Speicherdauer bei den einzelnen Providern zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten. Es war also vom Zufall abhängig, ob die Daten dort noch gespeichert oder schon gelöscht waren, wenn die Ermittlungsbehörden darauf zugreifen wollten.

Andererseits ist Ihre Behauptung, dass alle Bürger ohne konkreten Verdacht überwacht werden, so nicht zutreffend. Auch dies habe ich bereits ausführlich erörtert. Die Provider speichern die Daten auf Server, die nicht mit dem Internet verbunden sein dürfen. Der Staat und seine Ermittlungsbehörden haben also gar keinen Zugriff darauf. Außer in den gesetzlich geregelten begründeten Fällen, die einer richterlichen Anordnung bedürfen. Für Fehlverhalten von Providern im Umgang mit Daten ist der Gesetzgeber im Übrigen nicht verantwortlich.

Und ja, die gesetzliche Regelung, wie wir sie beschlossen haben, ist ein sinnvolles Instrument der Strafverfolgung. Es gibt natürlich keine Gewähr auf Strafvereitelung im Vorfeld. Aber deswegen kann man doch nicht generell behaupten, dass die Regelung im Zuge von Ermittlungen überhaupt keinen Mehrwert hat - sowohl im Vorfeld als auch im Hinblick auf die Aufklärung von Straftaten. Telekommunikationsverbindungsdaten spielen bei der Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von schweren Straftaten eine wichtige Rolle, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde, wie beispielsweise bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kinderpornographie. Es geht in diesem Zusammenhang doch keineswegs nur um Terrorismus, mit dem es die Ermittlungsbehörden zu tun haben. Aber gerade in solchen Fällen ist die aufgezeichnete IP-Adresse oftmals der erste und zunächst einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön

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