(...) Seit 2003 hat es keine Erhöhung der Entschädigung mehr gegeben, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung unterschied sich zuletzt vom gesetzlich festgelegten Richtwert (den Besoldungsgruppen R6/B6 im öffentlichen Dienst) um etwa 800 Euro im Jahr. Mit der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung sollte diese Differenz ausgeglichen werden. Die Erhöhung entsprechend des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, die ebenfalls mitvollzogen werden sollte, ist dabei keine Abweichung von diesem Prinzip der Orientierung an dem o. (...)
(...) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich vor über zehn Jahren darauf geeinigt, ihre Entschädigung an der Entlohnung vergleichbarer öffentlicher Ämter zu orientieren. Ich meine, dass es ein Gebot des parlamentarischen Selbstbewusstseins, aber auch der Transparenz und Klarheit ist, diesen seit langer Zeit gesetzlich festgelegten Maßstab auch einzuhalten und entsprechend umzusetzen. (...)
Sehr geehrter Herr Haaske,
(...) Der Rückgang der Arbeitslosigkeit wird die öffentlichen Kassen in doppelter Hinsicht entlasten. Durch mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wird die Einnahmeseite der Sozialversicherungen gestärkt, während weniger Arbeitslose die Arbeitslosenversicherung entlasten. (...)
Sehr geehrter Herr Pollack,
(...) Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten, wie Sie richtig anmerken, eine einheitliche Entschädigung, und dies schon seit der ersten einheitlichen bundesdeutschen Wahl 1990. Dies ist u.a. (...)