Frage an Monika Grütters von Sebastian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Grütters,
die aktuellen Ergeinisse zum Thema Press-/Informationsfreiheit und Datenschutz stimmen mich sehr nachdenklich. Nicht erst seit der Vorratsdatenspeicherung scheint das Bestreben meiner Volksvertretung mehr und mehr in Richtung Kontrolle, denn sachlich fundierter Arbeit zu driften.
Ich will das kurz erläutern: Am vergangenen Freitag hatten mehrere Verieinigungen aus unterschiedlichen Bereichen zu einer Demonstration vor dem Besucherzentrum der Bundesregierung aufgerufen um gegen die s.g. "Internetsperren gegen Kinderpornograpfie" zu demontrieren.
Eine der Vereinigungen die zur Demonstration aufgerufen hat war "Mogis". In diesem ( http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch ) Interview beschreibt Herr Bahls warum er keinen Sinn in diesem Gesetzentwurf sieht.
Das einzige was hier wirklich hilft ist eine finanzielle, technische und personelle Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden. Wir sollten keine neuen Tatbestände hervorrufen wenn die Polizei noch nichtmal in der Lage ist die aktuelle Strafverfolgung auf der Höhe der technischen Zeit zu gewährleisten.
Von vielen Seiten wird eingewandt, dass die Installation dieser Internetsperren der eines Zensurapparats gleichbedeutend sei. Nun leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, doch ab wieviel Kontrolle und Verdacht dreht sich das Verhältnis von Regierten und Regierenden zu Herrschenden und Untertanen?
Der freie Zugang zu Informationen ist eine der Grundmanifesten die es ermöglichen einen Rechtsstaat zu erhalten. Freie Presse, freie Meinung und des Grundvertrauen in das politische System ermöglichen ein freies, selbstbestimmtes Leben.
Da Sie im Ausschuss für "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" tätig sind würde ich mich über eine entsprechend fundierte Antwort zu den zu erwartenden gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabbert
Sehr geehrter Herr Gabbert,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. April 2009, mit der Sie mir Gelegenheit geben, mich zur aktuellen Diskussion um den richtigen Umgang mit dem Problem der Kinderpornographie zu äußern.
Ich finde es begrüßenswert, dass Sie sich für die Wahrung Ihrer grundsätzlichsten Bürgerrechte einsetzen. Diese Errungenschaften unserer Demokratie werden im 60. Jahr des Bestehens der Bundesrepublik bereits manchmal als allzu selbstverständlich wahrgenommen.
Sie schreiben in Ihrer Frage, dass die Politik nicht "neue Tatbestände" schaffen sollte, sondern es der Polizei ermöglichen sollte, die bestehenden Regelungen besser durchzusetzen. An dieser Stelle bin ich mit Ihnen durchaus einer Meinung und genau dies ist auch ein Ziel der neuen Regelung. §184b StGB. stellt nach Interpretation des Bundesgerichtshofes nämlich nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Betrachtung von kinderpornographischem Inhalt im Internet unter Strafe. Die Sperrung des Zugriffs auf eine solche Seite ermöglicht es also, eine bestehende Regelung besser durchzusetzen und somit Straftaten zu verhindern.
An dieser Stelle ist es mir wichtig, deutlich zu machen, dass dieses Gesetz natürlich nicht die alleinige Antwort auf das Problem der Kinderpornographie sein kann. Es kann nur ein Bestandteil einer umfassenden Strategie sein, zu der aus meiner Sicht auch gehört, dass die Produzenten und Vertreiber dieser widerlichen Inhalte stärker verfolgt werden. Dennoch kann die jetzt gefundene Regelung aus meiner Sicht dazu beitragen, dass eben auch die Betrachtung kinderpornographischen Inhalts im Internet als Straftatbestand besser unterbunden werden kann.
Ich glaube übrigens, dass diese Sperrung kinderpornographischer Seiten für die meisten Skeptiker an sich gar nicht das Hauptproblem darstellt. Sie befürchten, dass diese Sperrungen nur "der Anfang" sind und sich an die Einführung dieses Instrumentes weitere Schritte anschließen würden, die letztlich das Recht auf freie Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken würden. Ich möchte Ihnen versichern, dass gerade uns Politikern sehr bewusst ist, welch hohes Gut unsere Grundrechte darstellen und wir bei Gesetzesvorhaben gerade in diesem Bereich sehr sensibel reagieren. Einen wie auch immer gearteten Automatismus werden die Abgeordneten sicher nicht mittragen. So bedeutet diese Regelung keinesfalls, dass z. B. in Kürze auch Seiten gesperrt werden könnten, bei der die Rechtsverletzung erst mit Download einer Datei zustande kommt, die Betrachtung aber legal ist.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet durchaus positive Wirkungen entfalten kann und möchte Ihnen versichern, dass wir Politiker die Sorgen in der Bevölkerung durchaus ernst nehmen und gerade die Wahrung der Grundrechte ein wichtiges Anliegen der Politik ist.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters