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Martin Pätzold
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Frage von Dittmar K. •

Frage an Martin Pätzold von Dittmar K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Pätzold,

ich habe 37 Jahre lang gearbeitet, seit ich 15 Jahre alt bin. Nun bekomme ich incl. einem geringen Zuschlag 417 Euro Hartz IV.

Im rbb hörte ich, daß EU-Einwanderern selbst dann Kindergeld bezahlt wird, wenn die Kinder in den Heimatländer bleiben.

Siehe auch diesen Bericht:
http://www.bild.de/politik/inland/europaeische-union/weniger-kindergeld-fuer-polen-und-rumaenen-34027940.bild.html

Finden Sie das mir gegenüber fair?

Wie Sie anhand dieses Berichts sehen, gibt es nach Berlin einen erheblichen Zuzug aus Rumänien und Bulgarien: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/swr/2013/rumaenien-fantanele-100.html

Warum schafft man nicht diese Kindergeldregelung ab? Wenn man so viel Kindergeld bekommt, kann man auch eher für wenig Geld arbeiten. Und aus meiner Sicht nützt das die Fleischerindustrie u.a. gnadenlos aus.

Gerade hörte ich, daß Großbritannien die Zuwanderung aus EU-Ländern eventuell begrenzen möchte ( in den Nachrichten von rbb kam das gerade). Wenn dem so sein sollte, ist das mit geltendem EU-Recht in Einklag zu bringen?

Warum nimmt man immer mehr Länder in die EU auf, obwohl es heute schon genug Probleme gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Dittmar Kulik

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kulik,

vielen Dank für Ihre Fragen über die Einwanderung nach Deutschland und deren Folgen.

Momentan richtet sich der Erhalt des Kindergelds in Deutschland gemäß § 62 EStG nach dem Lebensmittelpunkt der Eltern des Kindes. Somit ist es grundsätzlich möglich, dass EU-Einwanderer auch dann Kindergeld erhalten können, wenn sich ihr Kind nicht dauerhaft in Deutschland aufhält.

Es ist nachvollziehbar, dass diese Rechtslage für Sie unverständlich erscheint. Aufgrund der Freizügigkeit, die jedem EU-Bürger zusteht, kann jeder Einzelne frei wählen, in welchem Land er innerhalb der EU leben möchte. Entscheidet sich ein EU-Bürger dazu, in Deutschland zu leben, so muss ihm unter bestimmten Voraussetzungen auch ihm der Zugang zu Sozialleistungen gewährt werden. Dabei darf es allerdings nicht zur Ausnutzung der deutschen Sozialsysteme kommen. Dies gilt es daher einzuschränken und zu verhindern. Hierzu werden zurzeit diverse Verfahren im Bundestag diskutiert. Eine Möglichkeit, die Ausnutzung deutscher Sozialsysteme zu verhindern, wäre beispielsweise, dass Kindergeld, dass EU-Einwanderer in Deutschland erhalten, an das Niveau des Landes anzupassen, in welchem ihre Kinder leben.
Die meisten Menschen kommen nach Deutschland, um sich hier eine bessere berufliche Zukunft aufzubauen. Viele haben bereits eine gute Ausbildung und verlassen nur mangels Arbeitsmöglichkeiten ihre Heimat.

Jeder EU-Mitgliedsstaat geht anders mit den Folgen von Einwanderung um. Großbritannien versucht dabei einen Einzelweg zu beschreiten. Das dauerhafte Fernbleiben der Währungsunion durch Großbritannien verstärkt dessen Sonderrolle innerhalb Europas. Das Vereinigte Königreich profitiert wie alle Mitgliedstaaten von einem europäischen Binnenmarkt. Dessen vier Grundfreiheiten sind Säulen der europäischen Identität, die es umzusetzen gilt. Die Freizügigkeit des Kapitals, von Waren, von Dienstleistungen und auch die Freizügigkeit von Personen gilt es zu schützen und zu erhalten. Eine Begrenzung der Zuwanderung durch Einwanderungsquoten ist nicht im Sinne der europäischen Idee von Menschlichkeit, Offenheit und Demokratie. Sie ist zwar formal ein rechtlich möglicher Schritt, kann aber zukünftig kein geeignetes Mittel sein, um die Probleme der Gesellschaft zu lösen.

Die Europäische Union steht momentan vielen Problemen gegenüber, insbesondere bezüglich Fragen der grenzüberschreitenden Sozialpolitik. Ein Aufnahmestopp ist aber das falsche Zeichen und nicht mit der Grundidee der europäischen Union vereinbar.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold

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