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Martin Pätzold
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Frage von Johanna G. •

Frage an Martin Pätzold von Johanna G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Pätzold,

ich habe mit Erstaunen Art. 133 des Grundgesetzes gelesen.

"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes ein."

Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet ist definiert als die Trizone der drei
westlichen Besatzungsmächte nach dem Beitritt Frankreichs am 08.04.1949 -
vormals Bizone der Engländer und Amerikaner von 01.01.1947
( http://universal_lexikon.deacademic.com/314983/Vereinigtes_Wirtschaftsgebiet ).

Die Haager Landkriegsordnung von 1907, die laut Rechtslexikon noch heute
Gültigkeit besitzt, regelt gemäß Abschnitt III die Rechte und Pflichten
der Kriegsparteien, die ein Feindgebiet besetzten
( http://www.rechtslexikon.net/d/haager-landkriegsordnung-hlko/haager-landkriegsordnung-hlko.htm ).

1. Wie ist es möglich, dass der Bund die Besatzungszonen der westlichen
Besatzungsmächte verwaltet, in die Rechte und Pflichten (der Verwaltung
von Feindgebiet) eben dieser eintritt, und zeitgleich auf demselben Grund
und Boden einen neuen Staat begründet?

2. In der Konsequenz bedeutet der Wortlaut des Art. 133 GG, dass der Bund
(Bundesebene der Bundesrepublik) kein Staat im Sinne des Völkerrechts ist,
sondern ein Verwalter der Besatzungszonen der Westmächte, der anstelle der
Besatzungsmächte in die Rechte und Pflichten eben dieser Besatzungsmächte
eintritt. Sehen Sie das auch so?

3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf einer
Vertragsgrundlage. Welcher Vertrag zwischen Westmächten und Bundesrepublik
liegt der Übertragung zugrunde?

4. Warum wurde der Art. 133 GG bisher nicht durch 2/3 Mehrheit im Bundestag
geändert und steht inhaltlich weiterhin im Gegensatz zur öffentlichen
Darstellung in Bezug auf die Souveränität der Bundesrepublik?

5. Was spricht Ihrer Ansicht nach dagegen, Art. 133 GG zu ändern? Bitte
argumentieren Sie nicht damit, der Inhalt sei obsolet geworden.

Ich bitte Sie, als meinen Abgeordneten, um eine ernsthafte aufklärende
Stellungnahme.

Hochachtungsvoll,
Johanna Günther

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Günther,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. November 2014, bezüglich des Artikels 133 im Grundgesetz. Der Artikel attestiert das Eintreten der Bundesrepublik Deutschland in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Primär geht es im Wesentlichen um den Übergang der Vermögensverhältnisse und der dienst- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der zwischen den beiden deutschen Staaten und USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien geschlossene Zwei-Plus-Vier-Vertrag stellt die eindeutige Souveränität des vereinten Deutschlands, sowohl in inneren als auch äußeren Angelegenheiten, her. Die Diskussion, den Artikel betreffend, ist auf Grund der geringen aktuellen Relevanz jedoch eher von historischem Interesse.

Da aus meiner Sicht keinerlei Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik besteht, sehe ich keinen Anlass Artikel 133 im Grundgesetz zu ändern, sondern um auch weiterhin Rechtssicherheit bezüglich des Übergangs der Vermögensverhältnisse und der dienst- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beizubehalten.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Pätzold MdB

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