Frage an Martin Pätzold von André N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Der DGB fordert den Mindestlohn ohne Ausnahmen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mit dem "Tarifautonomiestärkungsgesetz" auch mit Blick auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention) die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfBM) ebenso einen Anspruch auf den Mindestlohn bekommen? Wenn nein - warum nicht und welcher Lohn wäre nach Ihrer Auffassung für deren Arbeit angemessen?
Sehr geehrter Herr Nowak,
zunächst einmal freue ich mich, dass Sie sich auch über dieses Portal an mich wenden. Als Büroleiter des Linken Bundestagsabgeordneten Dr. André Hahn hätten Sie diese Frage auch direkt an Rande einer Sitzung im Deutschen Bundestag stellen können. Gerade deswegen, weil wir ja auch schon in der Vergangenheit bei Themen für Menschen mit Behinderungen direkt persönlichen Kontakt hatten. Gerne möchte ich kurz auf Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch antworten:
Die Koalition setzt sich nachhaltig für einen flächendeckenden Mindestlohn ein. Die Arbeit von Menschen mit Behinderung ist in den §§ 136 ff SGB IX geregelt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese eben in keinem konventionellen Arbeitsverhältnis stehen, was ihrer Situation auch nicht angemessen und nicht in deren Sinne wäre. Die dort errichteten besonderen Schutzvorschriften würden wegfallen, sofern ein klassisches Arbeitsverhältnis vorherrschen würde. In Integrationsbetrieben kann der Mindestlohn durch Ausgleichsanteile erreicht werden.
Ich denke, dass das eine sachgerechte Lösung im Sinne der Menschen ist, die in Werkstätten tätig sind. Für Rückfragen stehe ich Ihnen, wie in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen, gerne auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold