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Frage von Colin E. •

Werden Sie am zuvor kommunizierten Zeitraum für die Realisierung des SBGG (01.11.2024) festzuhalten und planen Sie, die vielfach geäußerte Kritik von LGBTQ+ Verbänden zu berücksichtigen?

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Sehr geehrte Frau E.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Am 23.08.2023 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz wurde am 12.04.2024 vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll größtenteils am 01.11.2024 in Kraft treten. Bereits ab dem 01.08.2024 soll jedoch die Anmeldung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei den Standesämtern möglich sein, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt.

Unsere pluralistische Demokratie lebt vom Diskurs. Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen im Gesetzgebungsverfahren sind ein wichtiges Element demokratischer Willensbildungsprozesse. Auch zum Selbstbestimmungsgesetz wurden viele Interessenvertreter in die Konsultationsprozesse einbezogen.

Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es löst das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ab.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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