Europarats-Resolution 2079 von 2015 Sehr geehrte Herr Buschmann, wann setzt Deutschland endlich die Europarats-Resolution 2079 von 2015 um. Ich werde als Mann in meinen Grundrechten Diskriminierd.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten. Mit der Reform wollen wir die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen. Es wäre ungerecht, Elternteile, die einen substanziellen Beitrag zur Kindesbetreuung leisten, gleich zu behandeln wie Elternteile, die einen geringeren Beitrag leisten. Daher ist es unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden. Weitere Vorschläge für die geplanten Reform betreffen den sog. Betreuungsunterhalt und den notwendigen Selbstbehalt.
Im Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts finden sich weitere Informationen. Die Anlagen zu diesem Dokument enthalten zur Veranschaulichung auch Berechnungsbeispiele (das Eckpunktepapier samt Anlagen ist abrufbar unter: BMJ - Gesetzgebung - Modernisierung des Unterhaltsrechts).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB