Als Ampel-Koalition lehnen wir Waffenexporte in Krisengebiete ab. Denn Rüstungsexporte in Konfliktregionen können bereits instabile Regionen weiter destabilisieren und die Chancen auf Friedens- und Konfliktlösungen behindern.
Zum Zwecke der Transparenz können die beim PEI gemeldeten Verdachtsfälle in einer zentralen Datenbank abgerufen werden.
Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht dies eher gegen eine Impfpflicht.
Sollte es dennoch überschüssige Impfdosen geben, können diese an andere Staaten, etwa über die Initiative COVAX, abgegeben werden.
Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos sind moderate Kontaktbeschränkungen und Zugangsregelungen im öffentlichen Raum nach wie vor erforderlich.
Die Blutentnahme bei Straßenverkehrsdelikten ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Gemäß § 81 a Abs. 2 StPO steht die Anordnung einer nicht freiwillig gewährten Blutentnahme grundsätzlich unter Richtervorbehalt.