Rüstungsexporte: Wie wollen Sie bzw. die Ampel ernsthaft verhindern, dass die Empfängerländer in der Nato und darüber hinaus, diese Waffen nicht an Länder in Konflikt-Regionen weiter verhökern?
Die neue Bundesregierung hat in den ersten knapp sieben Wochen ihrer Amtszeit Rüstungsexporte für 2,2 Milliarden Euro genehmigt. Das ist zwar schon fast so viel wie im ganzen ersten Halbjahr 2021 mit 2,3 Milliarden Euro. Die Kriegswaffen und sonstigen militärischen Güter gehen aber zu 99,9 Prozent an Mitglieder der Europäischen Union, der Nato und an gleichgestellte Staaten wie Australien, Japan und Neuseeland. Der Anteil der Kriegswaffen liegt bei 82 Prozent.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Ampel-Koalition lehnen wir Waffenexporte in Krisengebiete ab. Denn Rüstungsexporte in Konfliktregionen können bereits instabile Regionen weiter destabilisieren und die Chancen auf Friedens- und Konfliktlösungen behindern.
In den Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern (Link) werden klare Leitlinien zur Sicherung des Endverbleibs dargelegt. Eine Genehmigung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter beim Endverwender sichergestellt ist. Die Bundesregierung führt dazu eine ex-ante-Prüfung durch und kann zusätzlich auf Vor-Ort-Überprüfungen des Endverbleibs (sogenannte Post-Shipment-Kontrollen) zurückgreifen.
Der Export von Kriegswaffen wird nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen, die ein Re-Exportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt. Kriegswaffen dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Bundesregierung in dritte Länder re-exportiert bzw. im Sinne des EU-Binnenmarktes verbracht werden. Sollte ein Empfängerland den Weiterexport von Kriegswaffen dennoch genehmigt oder einen ungenehmigten Export wissentlich nicht verhindert oder nicht sanktioniert haben, wird das Land bis zur Beseitigung dieser Umstände von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen von Post-Shipment-Kontrollen Verstöße gegen die Endverbleibserklärung festgestellt werden oder die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen trotz Zusage in der Endverbleibserklärung verweigert wird.
Mit diesen klaren, verbindlichen und restriktiven Vorgaben stellen wir sicher, dass deutsche Rüstungsgüter nicht in die falschen Hände gelangen. Als Ampel-Koalition wollen wir mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen und ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen. Dabei wollen wir auch die Post-Shipment-Kontrollen ausweiten, um die Mechanismen zur Sicherung des Endverbleibs von Rüstungsgütern weiter zu stärken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB