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Marco Buschmann
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Frage von Phillip B. •

Wie beurteilen und stehen Sie zu der von Frau Faeser angekündigten sog. Beweislastumkehr im Bezug auf Verfassungstreue für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Bundesinnenministerin Faeser kündigte in der Sendung "Maischberger" vom 07.12.22 eine vereinfachte Entfernung von Beamten aus deren Dienstverhältnis an.

Der Münchner Merkur fasst ihre Äußerungen wie folgt zusammen:
„Bei Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes werde es künftig sehr einfach sein, sie zu entfernen. Für eine Kündigung reiche dann der bloße Verdacht auf Demokratiefeindlichkeit. (…) Der Betroffene werde auch ohne jegliche Beweise mittels eines einfachen Verwaltungsaktes aus dem Dienst entfernt und müsse dann selbst seine Unschuld beweisen. Bisher habe stets der Staat den Verdacht beweisen müssen. Das sei jedoch zu schwierig, weshalb man das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit aufgebe und lieber dem Verdächtigen künftig die Beweislast übertrage, zu sagen, ich bin aber anständig und hab mir nichts zuschulden kommen lassen‘.“

Diese Worte erinnern mich eher an die Dystopie eines autoritären Regimes, denn einen demokratischen Rechtsstaat.

Wie stehen Sie hierzu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht der Beamten zur Verfassungstreue als einen tragenden Grundsatz der wehrhaften Demokratie herausgestellt: Der freiheitliche demokratische Rechtsstaat kann und darf sich nicht in die Hand seiner Zerstörer geben.

Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns als Fortschrittskoalition auf eine Reform des Disziplinarrechts verständigt. Entscheidend ist, dass wir Menschen mit einer staatsfeindlichen Gesinnung frühzeitig identifizieren und aus dem öffentlichen Dienst entfernen.

Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.

Eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst muss die Ausnahme bleiben und natürlich höchste rechtliche Standards erfüllen. Beamte müssen sicher sein können, dass ihnen das nicht geschieht, solange sie sich an Recht und Gesetz halten. Das darf nur im absoluten Ausnahmefall geschehen, wenn klar ist, dass jemand nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und extremistische Neigungen verfolgt.

Auch wenn es im Zweifel schnell gehen muss, bleibt ein effektiver Rechtsschutz und rechtliches Gehör des Betroffenen unverzichtbar. Mit diesen Eckpfeilern werden wir das Disziplinarrecht reformieren, um Verfahren zu beschleunigen und insbesondere bereits strafrechtlich verurteilte Extremisten leichter aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu können.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

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