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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Dirk B. •

Reform Kindesunterhalt: Wie ist der Stand hierzu und wann es wird es eine Abkehr des Grundsatzes geben, das nur einer, meist der Vater, allein unterhaltspflichtig ist?

Sehr geehrter Herr Buschmann, gerade ist die Düsseldorfer Tabelle erneut deutlich angehoben worden, so dass der Reformbedarf für viele Väter dringend nötig ist.
Wie ist auch der Stand dazu, dass die private Krankenversicherung nur der Barunterhaltspflichtige zahlt, was zu einer zusätzlichen Belastung führt.
Wird künftig auch das Einkommen der Mutter in die Berechnungen mit einbezogen, wenn diese z.B. 100.000 EUR verdient und trotzdem den gesamten Unterhalt kassiert ?
Danke für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Dirk B.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein.

Dabei konnten wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt und haben uns im Koalitionsvertrag auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten einige Punkte durchsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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