Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert.
Bis vor Kurzem aber haben Mieterverbände sich deshalb auch noch positiv zu Indexmietverträgen geäußert. Das ändert sich gerade, deshalb behalten wir das im Blick.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesminister der Justiz grundsätzlich nicht zu Einzelheiten in laufenden Ermittlungsverfahren äußere oder Medienberichte kommentiere.