Das Selbstbestimmungsgesetz hingegen regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und ermöglicht in diesem Rahmen auch Namensänderungen für die Betroffenen.
Frage von Harry L. • 03.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Frage von Lothar h. • 03.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Frage von Sascha R. • 02.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden.
Frage von Günter N. • 01.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Frage von Uwe M. • 31.03.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für einen demokratischen Willensbildungsprozess, in dem sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren vielfältigen und naturgemäß oft auch gegensätzlichen Positionen zu Wort melden können.
Frage von Heike K. • 31.03.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.