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Marco Buschmann
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Frage von Martin M. •

Hat sich Ihre Meinung zur Verschärfung des Jugendstrafrecht geändert nach den neuesten Erkenntnissen im Fall Luise und in Sachen steigender Jugendkriminalität?

Der erste Schock ist überstanden(also keine "Reflexhafte Forderung"),daher sollte man jetzt sachlich betrachten,dass die Mörderinnen von Luise erst nach der Strafmündigkeit gegooglet haben bevor sie ihr Opfer in ein Waldstück lockten. Diese dann mit einer Plastiktüte ersticken wollten und als das nicht gelang, wurde sie von einer festgehalten während die Komplizin mit 75 Stichen Luise regelrecht schlachtete.Nach der Tat gingen beide unbekümmert Heim haben Tanzvideos hochgeladen und die Eltern belogen Luise sei auf dem Heimweg.Denken Sie nicht so etwas heimtückisches und kaltblütiges sollte mit lebenlanger Haft trotz Minderjährigkeit bestraft werden?Warum denken Sie soll das Verbringen in eine Pflegefamilie/Heim irgendwelche Probleme lösen?Die KINDER/Jugendkriminalität ist nach neuesten Erkenntnissen zuletzt gestiegen.Kinder und Jugendliche kennen das Gesetz und wissen dass dies ihnen selbst bei Kapitalverbr. nur ein "Fingerklopfer" droht.Sollte nicht ein Richter die Reife beurteilen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zur Frage des Jugendstrafrechts habe ich mich auf Ihre Frage vom 15. März bereits am 22. März 2023 ausführlich geäußert. Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesminister der Justiz grundsätzlich nicht zu Einzelheiten in laufenden Ermittlungsverfahren äußere oder Medienberichte kommentiere. Insofern darf ich auf die zuständige Staatsanwaltschaft verweisen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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