Ist Sorgerechtsentzug und Umgangsausschluss ohne Anhörung eines betroffenen Elternteils in Deutschland möglich?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
ist es in Deutschland möglich, dass der Umgang für einen Vater ausgeschlossen wird und ihm das Sorgerecht entzogen wird, wenn die Mutter bspw. per „Eidesstattliche Versicherung“ durch eine Falschaussage ein Antrag bei Gericht stellt, ohne das der Vater vorher gehört wird?
Herzlichen Gruß H. K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Die verfahrensrechtliche Schritte sind in den §§ 151 ff., 49 ff. FamFG näher geregelt. Hierbei ist insbesondere zwischen dem Hauptverfahren und dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu unterscheiden.
Mit Blick auf die Regelung des § 157 Abs. 3 FamFG, dass das Gericht in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen hat, ist es daher eine Frage des Einzelfalls, wie und in welchem Umfang die Gewährung rechtlichen Gehörs im Eilrechtsschutz gewährt wird. Eine Einschätzung konkreter Sachverhalte und der Erfolgsaussichten vor Gericht ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Rechtsanwaltschaft, vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB