Frage von Lara V. • 02.05.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.05.2023
Kleinwüchsigen Personen droht nicht ein Jahr Strafvollzug.
Kleinwüchsigen Personen droht nicht ein Jahr Strafvollzug.
Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Das Fälschen amtlicher Dokumente ist eine Straftat.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die speziell gegen kinderpornografische Inhalte gerichtete Strafvorschrift des § 184b StGB sind bislang in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht geäußert worden