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Marco Buschmann
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Frage von Albee B. •

Was halten Sie von der möglichkeit virtuelle Charaktere, oder Gegenstände "heiraten" zu können? Wäre dies in Deutschland auch möglich?

Guten Tag Herr Dr. Buschmann,

meine Frage bezieht sich auf diese Nachricht aus der FAZ: https://www.youtube.com/watch?v=N2hsHndTkJA
Wäre dies in Deutschland auch möglich (mit Ausnahme der steuerrechtlichen Vorteile)? Dürfen es auch Objekte, wie Autos sein?
Wird das heiratsfähige Alter dann nach dem vom Erschaffer vorgegebenem Alter bestimmt, oder wie wäre eine realistische, gesetzliche Ausgestaltung möglich? Zu einem selbstbestimmten Leben gehört für mich die Möglichkeit meinen imaginären Vampirfreund, der 90048 Jahre alt ist.

Vielen Dank für Ihre Zeit und ich erwarte eine ernsthafte Antwort auf diese ungewöhnliche Frage!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass eine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG eine rechtlich verbindliche, im Grundsatz auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten einhergehende, gleichberechtigte und autonom ausgestaltete Lebensgemeinschaft ist, die durch einen formalisierten, nach außen erkennbaren Akt begründet wird. Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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