Frage von Michael L. • 03.02.2025

Antwort von Marc Henrichmann CDU • 05.02.2025
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass der Gesetzentwurf zum sog. Zustrombegrenzungsgesetz aus dem letzten Jahr stammt und beratungsreif war.
Nein, das sehe ich anders
Nein, ich befürworte keine Zusammenarbeit mit der AfD.
Das von der Bundesregierung bislang vorgelegte Papier geht die bestehenden Problematiken nicht annähernd an. CDU/CSU teilen die im Übrigen auch von verschiedenen Seiten, bspw. der Gewerkschaft der Polizei dargelegten Monierungen.
Nicht erst nach den schrecklichen Geschehnissen in Aschaffenburg fordern immer mehr Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, endlich politisches Handeln