Wir wird sich die CDU bei der angekündigten Umsetzung des "Zustrombegrenzungsgesetzes" über geltendes EU-Recht hinwegsetzen und welche Reaktionen erwarten Sie von unseren europäischen Nachbarländern?
Die CDU verspricht in ihrem derzeitig zirkulierenden "Sofortprogramm" u.a. dauerhafte Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Außengrenzen. Dies steht im klaren Widerspruch zu europäischem Recht und es kann davon ausgegangen werden, dass unsere europäischen Nachbarn dies nicht ohne Weiteres dulden.
Marc Henrichmann hat für das in den Bundestag eingebrachte "Migrationsbegrenzungsgesetz" gestimmt, auf welches sich das von der CDU kommunizierzte "Sofortprogramm" bezieht.
Sehr geehrter Herr L.,
danke für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch. Gerne antworte ich Ihnen. Grundsätzlich können Sie mich zu jedem politischen Anliegen auch unter marc.henrichmann@bundestag.de kontaktieren.
Entgegen Ihrer Aussage halte ich die Vorschläge, die die Union eingebracht hat, nach einfachem europäischen Recht für zulässig. Schließlich hatte die CDU vorgeschlagen, was Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, die Niederlande und viele andere Länder der Europäischen Union bereits vollziehen. Diese Länder sind in derselben Europäischen Union, wie wir, und müssen sich an dasselbe europäische Recht halten.
Der Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eröffnet dem nationalen Recht den Vorrang bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aus meiner Sicht ist dies angesichts der Vielzahl von Terroranschlägen gegeben. Insofern sind die Vorschläge, die die Union gemacht hat, aus meiner Sicht vom Europarecht gedeckt.
Im Übrigen: Häufig kommt der Hinweis auf das deutsche Asylrecht. Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen. Art. 16 a Abs. 2 unseres Grundgesetzes regelt ausdrücklich, dass diejenigen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen oder aus einem Land, in dem die Europäische Menschenrechtskonvention gilt, keinen Anspruch haben, das deutsche Grundrecht auf Asyl in Anspruch zu nehmen. Kurzum: Die Vorschläge, die die Union eingebracht hat, sind aus meiner Sicht mit dem Europarecht vereinbar und stehen nicht im Widerspruch zum deutschen Asylrecht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen. Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen und der o.g. Mailadresse jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann