Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bisher lediglich um eine Interessenbekundung eines potenziellen US-amerikanischen Investors, ohne dass ein konkretes Investitionsvorhaben vorliegt.
Grundsätzlich braucht ein Parteienverbotsverfahren eine sehr gründliche Vorbereitung und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) ist die rechtliche Grundlage zumindest geschaffen worden, um gegen solche Übergriffe vorzugehen.
Abgeschobene müssen in der Lage sein müssen, ihre elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen
Das Gedenken an die Opfer islamistischer Anschläge ist ebenso Teil der deutschen Erinnerungskultur, wie das Gedenken der Opfer von rechtsextremistischen.
Mein Kenntnisstand ist, dass das Verfahren leider noch andauert. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schreitet aber voran und die Verbändeanhörung wird eingeleitet sowie der Entwurf entsprechend veröffentlicht. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass die Bundesregierung sich in absehbarer Zeit auf einen Gesetzentwurf einigen wird.