Sehr geehrter Herr Özdemir, wie stehen Sie zu Parlamentsanfrage der Union zur politischen Neutralität von Nichtregierungsorganisationen?

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die CDU/CSU stellt angesichts der Proteste nach dem gemeinsamen Abstimmen mit der AfD im Bundestag die Frage, ob gemeinnützige Organisationen, die staatlich gefördert werden, sich politisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass NGOs mit öffentlichen Mitteln indirekt Politik betreiben und eine „Schattenstruktur“ bilden.
Aus meiner Sicht und der Auffassung der SPD handelt es sich bei den Protesten aber keineswegs um parteipolitische Kampagnen, sondern um zivilgesellschaftliches Engagement zur Verteidigung der Demokratie. Das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt es steuerbegünstigten Organisationen, sich zu aktuellen politischen Themen zu äußern – solange dies nicht parteipolitisch geschieht.
Die Behauptung, staatliche Gelder würden für politische Kampagnen missbraucht, ist daher irreführend. Öffentliche Fördermittel sind zweckgebunden und unterliegen strenger Kontrolle.
Zur Stärkung der Zivilgesellschaft braucht es eine gesetzliche Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich auch über ihre Satzungszwecke hinaus zu politischen Themen äußern dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Dafür wird sich die SPD in den anstehenden Koalitionsverhandlungen mit Nachdruck einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir