In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
Zurzeit erreichen das Regierungspräsidium Darmstadt sehr viele Fragen zum neuen Staatsangehörigengesetz (StAG), weshalb die Beantwortung etwas Zeit benötigt. Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind es mehrere tausend Anträge, die beantwortet werden müssen.
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen ist in Planung. Wir sind als SPD-Fraktion an einer zeitnahen Übertragung interessiert und arbeiten mit Hochdruck daran, dass der Gesetzentwurf vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.